Offizielle Website des KLV Rotenburg
Am 04.06. hat der NLV neue Hinweise zur Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes auf seiner neu gestalteten Homepage veröffentlicht. Verwiesen wird in dem Artikel auf die “Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus” in der Fassung vom 25.05. mit folgenden relevanten Punkten:
„Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und genutzt werden.“
Der NLV verweist jedoch auch auf die sich dauerhaft verändernde Situation und bittet Veranstalter daher bei der Vorbereitung einer Veranstaltung die aktuellste Verordnung zu berücksichtigen.
Veranstaltern stadionnaher Veranstaltungen sichert der NLV Planungshilfen zu. Für stadionferne Veranstaltungen können derzeit keine Aussagen getroffen werden, da die geforderten Abstandsregeln bei diesen nicht umsetzbar sind.
Der gesamte Artikel kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.nlv-la.de/home/details/news/hinweise-fuer-die-wiederaufnahme-des-wettkampfbetriebs-in-niedersachsen